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Änderungen bei kostenaufwändiger Ernährung

Die Umsetzung ist noch nicht klar, aber es wird sicher Konsequenzen haben, dass der Deutsche Verein seine Empfehlungen zu kostenaufwändiger Ernährung deutlich verändert hat.

Die Neubewertung betrifft vor allem Erkrankte, für die in der Vergangenheit "Vollkost" empfohlen wurde, diese müssen mit einer Streichung des Mehrbedarfs rechnen. Für HIV/Aids als "verzehrende/konsumierende" Erkrankung gilt, dass "im Einzelfall" und "unter besonderen Umständen" (schwere Verläufe/gestörte Nahrungsaufnahme) ein erhöhter Ernährungsbedarf vorliegen" kann (Kapitel 4.2 der Empfehlung).

Als Regelwert für den Mehrbedarf wird 10% des Eckregelsatzes empfohlen. Zum Verfahren der Beantragung: "Krankenkostzulagen bedürfen zu ihrer Begründung der Vorlage eines ärztlichen Attestes, in der Regel des behandelnden Arztes, das unter genauer Bezeichnung des Gesundheitsschadens die Notwendigkeit einer Krankenkost darlegen muss" (Kapitel 6).

In der Anlage finden sich die Empfehlungen des DV (Seiten 11-14 sind für die Schnelleser besonders wichtig, Entscheidendes ist markiert).

Gerade wegen des notwendigen ärztlichen Attests könnte es in der Zukunft sein, dass insbesondere auf die MedizinerInnen erhebliche Neu-Anfragen zukommen könnten.

Es wäre schon sehr überraschend wenn Jobcenter, Städte und Gemeinden auf dieser Grundlage nicht mittelfristig dazu übergehen werden, den pauschalen Mehrbedarf zu streichen und nur noch in (wohl eher seltenen) Einzelfällen zu gewähren.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Emfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. [113 KB]

Vielen Dank an Herrn Michael Bohl von der Aids-Hilfe Frankfurt für diese Info.





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Letzte Änderung am Freitag, 26. Dezember 2008 um 11:35:47 Uhr.

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