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Weitere Änderungen/Kürzungen und Bonusregelungen im Rahmen der Gesundheitsreform zum 01.01.2004

Streichungen / Kürzungen aus dem Leistungskatalog

Sterbegeld, Entbindungsgeld, Kosten für eine Sterilisation zur persönlichen Lebensplanung, Sehhilfen/Brillen und Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden abgesehen von wenigen Ausnahmen grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Diese Leistungen der Krankenkasse müssen die Versicherten künftig selbst finanzieren. Ab 2005 wird auch die Versicherung des Zahnersatzes neu geregelt. Der Zahnersatz bleibt eine Pflichtversicherung, kann aber sowohl bei einer gesetzlichen als auch bei einer privaten Krankenkasse abgeschlossen werden.

Bonusregelungen

Durch die Gesundheitsreform wird der Versichertenbonus eingeführt. Wer sich beispielsweise gesundheitsbewusst verhält, sich in ein Hausarztsystem oder ein Chronikerprogramm einschreibt bzw. regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsprogrammen teilnimmt, kann dadurch seine Beiträge und Zuzahlungen senken. Jede Krankenkasse gestaltet solche Bonussysteme individuell aus. Die Patienten können selbst entscheiden, welches Angebot sie persönlich nutzen möchten.

Quelle:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.
Hausvogteiplatz 13
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20604-0
Fax: +49 30 20604-222
Email: info@vfa.de
Internet: www.vfa.de

Letzte Änderung am Dienstag, 27. Juli 2010 um 19:32:33 Uhr.

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