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Arzneimittel-Positivliste für rezeptfreie Präparate beschlossen

Seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungs-Gesetzes (GMG) zum 01.01.04 durften die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, so genannte OTC-Präparate (= over-the-counter), grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die anfallenden Kosten waren demnach vom Patienten selbst zu tragen.

Nun hat sich der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Patienten jedoch auf eine Ausnahmeliste von insgesamt 36 Wirkstoffen mit daran gekoppelten schwerwiegenden Erkrankungen verständigt. Die in der Liste aufgeführten Präparate dürfen mit Wirkung zum 01.04.04 zu Lasten der Krankenkassen vom Arzt verordnet werden. Voraussetzung ist, dass die Mittel im Rahmen der jeweiligen Erkrankung zur Standardtherapie gehören. So kann Aspirin auf Verordnung zur Nachsorge von Herzinfarkten durch die Krankenkasse übernommen werden. Gleiches gilt z. B. für Johanniskraut zur Behandlung von Depressionen, Flohsamen bei der Darmerkrankung Morbus Crohn oder Mistel in der Krebstherapie.

Die gesammte "Ausnahme-Liste" finden Sie HIER [42 KB] .

Rezepte in neuer Farbe

Da nicht alle OTC-Präparate unter die neue Ausnahmeregelung fallen, sollen die Ärzte diese Präparate zukünftig mittels eines grünen Rezeptes ausstellen. Neben der Signalwirkung, dass diese Arzneien aus eigener Tasche gezahlt werden müssen, enthält das Rezept eine Merkhilfe für die Patienten bezüglich Name, Wirkstoff, Darreichungsform und Packungsgröße. Zudem können die grünen Rezepte bei der Einkommenserklärung zum Nachweis außergewöhnliche Belastung genutzt werden.


Letzte Änderung am Freitag, 26. Dezember 2008 um 11:43:49 Uhr.

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